Wohnraumvermessung und Wohnflächenberechnung

Wohnflächenvermessungen und Wohnflächenberechnungen stellen einen spezifischen Anwendungsfall bei der Ermittlung von Flächen und Rauminhalten im Lebenszyklus von Gebäuden dar. Eine Beschreibung, den Nutzen, der Ablauf, wie auch die Kosten von Wohnraumvermessungen und Wohnflächenberechnungen werden auf dieser Seite vorgestellt.

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Berechnung der Grundfläche eines abgrenzten Bereiches in m²
  • Mögliche Veränderung der Miete (Mietminderung und Erhöhung)
  • Mögliche Veränderung der Grundsteuer
  • Grundlage für Gutachten
  • Bei zu hoher Flächenangabe in Kaufvertrag: Teil des Kaufpreises kann zurückverlangt werden
  • Ablauf: Vorbereitung, Vermessung und Berechnung
  • 500-1000 Euro für kleine Wohnungen (< 100 m²), ohne Zeichnungen

Bei Wohnflächenvermessungen und Wohnflächenberechnungen wird die Grundfläche eines abgegrenzten Bereiches, wie beispielsweise einer Wohnung, ermittelt. Die berechnete Wohnfläche wird üblicherweise in Quadratmeter (m²) angeben. Die Ursache für den Bedarf einer Wohnflächenvermessung und einer Wohnflächenberechnung kann von vielfältiger Natur sein.

Wohnflächenvermessungen und darauf aufbauende Wohnflächenberechnungen werden in Deutschland im Regelfall auf Grundlage der DIN 277 oder der Wohnflächenverordnung (WoFIV) durchgeführt. Die Anwendung dieser Regelwerke hat einen zweckmäßigen Hintergrund. Als Beispiel definiert die Wohnflächenverordnung die Ermittlung der Mietwohnfläche welche im Mietvertrag verankert ist. Aus diesem Grund empfiehlt sich die Anwendung dieser Berechnungsmethode zur Überprüfung der Mietwohnfläche.

Generell ist bei Wohnflächenberechnungen zu unterscheiden zwischen Wohn- und Nutzflächen. Wohnflächen werden als die Grundfläche definiert, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Wohingegen Nutzflächen nach DIN 277 neben Wohnflächen auch Verkehrsflächen, wie Treppenhäuser beinhalten.

Über 80 % der Flächenangaben bei Mietverträgen sind nicht richtig”

Ihre Vorteil als....

Mieter

  • Bei deutlich größerer Flächenangabe im Mietvertrag kann ein Anspruch auf Mietminderung entstehen.
  • Bei deutlich größerer Flächenangabe im Mietvertrag kann eine Reduktion der Nebenkosten möglich sein.

Vermieter

  • Nachträgliche Mieterhöhungen aufgrund größerer Flächen sind nur schwer durchzusetzen.
  • Grundlage für die Nebenkostenabrechnung (bei Positionen, die nach Wohnflächen abgerechnet werden).
  • Möglichkeit einer langfristigen Mieterhöhung, falls Flächenangabe zu niedrig angegeben war.

Immobilienkäufer,-verkäufer,-besitzer

  • Grundlage für die Grundsteuerberechnung (exkl. in Baden-Württemberg)
  • Wertermittlungen
  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
  • Beleihungswertgutachten nach § 16 Pfand GB
  • Steuerliche Gutachten nach § 198 BewG
  • Rechtssicherheit, da bei falschen (zu großen) Flächenangaben unter Umständen ein Teil des Kaufpreises zurückverlangt werden kann.
  • Finanzierung (oft durch finanzierende Bank vorgeschrieben)

Wohnflächenvermessungen und Wohnflächenberechnungen laufen üblicherweise in drei Schritten ab. Dabei ist zu nennen, dass die Erstellung von Plänen oder Zeichnungen oftmals nicht mit angeboten werden. Falls Zeichnungen gefordert werden, sind diese explizit anzufragen.

Der Sachverständige bereitet sich mit Bestandsunterlagen, wie Grundrissen, Aufteilungsplänen und Skizzen auf den Ortstermin vor. Die Art und Weise der Wohnflächenberechnung (DIN 277 oder Wohnflächenverordnung) wird geklärt. 

Der Sachverständige misst die Flächen nach der festgelegten Methode mit professionellem Messgerät. Er nimmt alle notwendigen Angaben für die Berechnungen auf. 

Der Sachverständige berechnet die Fläche nach der festgelegten Methode und stellt die Messergebnisse übersichtlich dar. Es werden, falls vereinbart, Skizzen erstellt. 

Die Kosten für Wohnflächenvermessungen und Wohnflächenberechnungen variieren stark. Es gibt keine standardisierte Vergütungsverordnung. Sie werden jedoch generell als Paket angeboten, da eine Wohnflächenberechnung einer Wohnflächenvermessung vorab bedarf.  Die untenstehenden Angaben können als marktübliche Praktiken gesehen werden.

Pauschalpreise für einfache Grundrisse

Bspw: 500-1000 Euro (inkl. USt) für Wohnungen bis 100 m², ohne Anfertigung von Zeichnungen

Anfahrtspauschale und Wegezeiten beachten!

Anfahrtspauschalen rangieren von 0,6-1 Euro je Km. Größere Wegezeiten werden vergütet.

Komplexere Objekte auf Stundenbasis

Vereinbaren sie vorab einen festen Stundensatz (Stundensätze ab 100 Euro inkl. MwSt sind üblich) und zeigen sie ihren Kostenrahmen auf!

Was ist eine Wohnflächenberechnung ?

Die Wohnflächenberechnung berechnet die Grundfläche eines abgegrenzten Bereiches. Bei Wohnflächenberechnungen im Bestand geht häufig eine Vermessung des Bereiches vorort dieser Berechnung voraus. Die Wohnfläche wird in Quadratmeter (m²) angegeben.

Wie berechne ich die Wohnfläche ?

Die Wohnfläche wird vereinfacht berechnet in dem man die Flächeninhalte der einzelnen Räume durch Multiplikation der Breite und Länge der Räume addiert. 

Was kostet es eine Wohnfläche messen zu lassen ?

Der Preis von Wohnflächenvermessungen und Wohnflächenberechnungen variiert. Für eine Wohnflächenvermessung mit Berechnung für Wohnungen bis 100 m² ist mit bis zu 1000 Euro zu rechnen. 

Was zählt zur Wohnfläche ?

Zur Wohnfläche gehören alle Grundflächen der Räumen, die zur jeweiligen Wohnung gehören. Davon abzugrenzen ist die Nutzfläche, welche neben der Wohnfläche auch Verkehrsflächen wie Treppenhäuser miteinschließt. 

Wohnflächenvermessungen und darauf aufbauende Wohnflächenberechnungen haben zum Zweck die Fläche eines Wohnraumes eindeutig zu definieren. Die Ursache kann von vielfältiger Natur sein. Als Ergebnis sollte jedoch immer eine eindeutige Flächenangabe auf Grundlage eines definierten Standards, wie der DIN 277 oder der Wohnflächenverordnung stehen. In Bezug auf die Kosten ist zu sagen, dass diese vorab klar definiert werden sollten, um im nachhinein keine böse Überraschung zu erhalten. 

Der Onlinebaugutachter bietet Wohnflächenberechnungen an.  Nehmen sie gerne Kontakt mit uns auf oder buchen sie eine erste Onlineberatung

Zugeschnitten 3 Onlinebaugutachter

Jens Temesberger

Bauingenieur und Inhaber des Onlinebaugutachters. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind allgemeine Sachverständigentätigkeiten, die Planung und Begleitung von Instandhaltungsmaßnahmen an Betonbauwerken und die Baustofftechnologie.