Beweissicherung

Beweissicherungen gewinnen an immer größerer Bedeutung, da sie mögliche (gerichtliche) Auseinandersetzungen  während Baumaßnahmen vorbeugen. Was Beweissicherungen sind, deren Zweck, Ablauf, wie auch Kosten werden auf dieser Seite vorgestellt. 

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Maßnahme zur Feststellung des Zustandes eines Bauwerkes.
  • Es ist zu unterscheiden zwischen gerichtlichen, privaten, vorsorglichen und akuten Beweissicherungen.
  • Beweissicherungen werden zur Feststellung des Bauwerkszustandes vor, während und nach einer Baumaßnahme angefertigt.
  • Zweck: Rechtsschaffung zur Mangelverursachung (gerichtlich oder außergerichtlich)
  • Ablauf: Vorbereitung, Aufnahme im Ortstermin, Erstellung Gutachten/Protokoll
  • Einfaches Gutachten ab 1000 Euro
  • Standardmäßig auf Stundenbasis vergütet (> 100 Euro/h)

Eine Beweissicherung ist eine Maßnahme wodurch vor, während und nach der Durchführung einer Baumaßnahme der Zustand eines Bauwerkes, sowie deren benachbarter Bauwerke festgestellt wird. Eine Beweissicherung dokumentiert daher den allgemeinen Zustand eines Bauwerkes, sowie vorhandene Merkmale eines Bauwerkes, wie präsente Schäden. Dies geschieht im Regelfall durch eine Fotodokumentation und, falls notwendig, weiterer schriftlicher Angaben zum Zustand.

Beweissicherungen können unterteilt werden in gerichtliche, private (außergerichtliche), vorsorgliche, wie auch akute Beweissicherungen.  Als technische Grundlage ist in bestimmten Fällen (bei Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude) die DIN 4123 zu nennen, wodurch die sachverständige Erfassung und Dokumentation des baulichen Zustandes, inklusive der Nachbargebäude, definiert wird.

Die vorsorgliche Beweissicherung findet vor Beginn einer Baumaßnahme statt. Sie hat einen präventiven Charakter und wird oftmals zudem vor Beginn einer risikobehafteten Bauaktivität (Bspw. Abriss eines Gebäudes) erstellt. 

Bei der akuten Beweissicherung ist ein Schaden oder auch eine Störung bereits entstanden und der Zustand soll in diesem Zuge vor einer weiteren Veränderung oder einer Fortsetzung der Baumaßnahme festgestellt werden. 

Gerichtliche Beweissicherungsverfahren (selbständiges Beweisverfahren) werden grundsätzlich im Zuge eines Streitverfahrens auf Antrag einer der beiden Streitparteien erstellt. Auf dieser Grundlage ist eine gerichtliche Beweissicherung häufig eine akute Beweissicherung. Gerichtliche Beweissicherungsverfahren folgen den §§ 485-494 ZPO mit Antrag einer der beiden Parteien auf Einnahme des Augenscheins durch einen Sachverständigen unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Voraussetzung ist die Annahme, dass Beweismittel sonst verloren geht. Charakteristisch für das gerichtliche Beweissicherungsverfahren ist zudem, dass das Gericht den Sachverständigen benennt, wodurch dem Misstrauen eines möglichen Antragsgegners zuvorgekommen werden soll. 

Private (außergerichtliche) Beweissicherungen finden auf Wunsch des Betroffenen statt. Private Beweissicherungen können vorsorglicher oder auch akuter Natur sein. Sie finden in vielen Fällen auf der Erfahrung Sachverständiger statt, dass Leistungen dieser in künftigen Streitigkeiten, ob gerichtlich oder außergerichtlich, beweiskräftig verwertet werden können. In Bezug auf künftige Rechtsstreitigkeiten dient diese Art von Gutachten als Beweissicherung und ist abzugrenzen von Gutachten (gerichtliche Beweissicherung) durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen. Trotz dessen ist diese Art der Beweissicherung durch einen Sachverständigen als Beweis der festgestellten Tatsache durch einen sachverständigen Zeugen in einen Prozess in vielen Fällen einführbar, was durch geltende Rechtsprechung (BGH-Urteil v. 23.11.1973) verankert wird. 

“Die meisten Schäden entstehen bereits in der Ausführungsphase”

Ihre Vorteil als....

Bauherr, Bauunternehmer, Nachbar,....

  • In Rechtsstreitigkeiten: Erbringung von Beweisen, bspw.  dass ein Schaden am Gebäude vor Beginn einer Maßnahme noch nicht oder bereits vorhanden war (Beleg durch sachkundige Beweissicherung).
  • Außerhalb von Rechtsstreitigkeiten: Gemeinsame Grundlage für verschiedene Parteien, beispielsweise Nachbarn, durch gemeinsam vereinbarte Beweissicherung vor und nach der Baumaßnahme, um Sachverhalten auf der gleichen Grundlage begegnen zu können.
  • Vor Baumaßnahme als Berater: Hinweise zu empfindlichen Baukonstruktionen, Empfehlung Bauverfahren
  • Während Maßnahme: Baustellenbegleitende Zwischenberichte nach Fertigstellung wesentlicher Leistungen (z.B. Rohbau), empfohlen um Schäden/Mängel frühzeitig zu erkennen und Mangelbeseitigungskosten gering zu halten.
  • Bei vorsorglicher Beweissicherung oder Zwischenberichten: Proaktive Schadenserkennung, Feststellungen welches Gewerk den Schaden verursacht hat sind im Nachgang nur schwer zu machen.

Beweissicherungen laufen üblicherweise in drei Schritten ab. Es ist zu beachten, dass dem Sachverständigen der Zugang zu allen Räumlichkeiten gewährt werden muss, um eine fachlich korrekte Beweissicherung zu ermöglichen. 

Der Sachverständige bereitet sich mit Bestandsunterlagen, wie Grundrissen, Aufteilungsplänen und Skizzen auf den Ortstermin vor. Er verschafft sich einen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten, der Art und Weise des Bauwerkes und baujahresbedingter Mängel. 

Der Sachverständige stellt den Zustand fest. Hierfür benötigt er Zugang zu allen Räumlichkeiten, Falls erforderlich nimmt er Schäden auf, erkundigt sich über vergangene Sanierungsmaßnahmen und zieht, falls erforderlich, visuelle und zerstörungsfreie Untersuchungen für die Zustandsfeststellung hinzu. 

Der Sachverständige erstellt das Gutachten und dokumentiert alle relevanten Merkmale schriftlich unter Hinzunahme von Fotos. 

Die Kosten für Beweissicherungen variieren. Vom Gericht beauftragte Beweissicherungen werden standardisiert vergütet. Wohingegen es für außergerichtliche Beweissicherung keine Vergütungsverordnung gibt. Beweissicherungen werden üblicherweise auf Stundenbasis abgerechnet. Die untenstehenden Angaben können als marktübliche Praktiken gesehen werden.

Pauschalpreise für einfache Gutachten/Begehungen

Bspw: 1000 Euro (inkl. USt) für einen Ortstermin und ein Protokoll.

Anfahrtspauschale und Wegezeiten beachten!

Anfahrtspauschalen rangieren von 0,6-1 Euro je Km. Größere Wegezeiten werden vergütet.

Komplexere Objekte auf Stundenbasis

Vereinbaren sie vorab einen festen Stundensatz (Stundensätze ab 100 Euro inkl. MwSt sind üblich) und zeigen sie ihren Kostenrahmen auf!

Was ist eine Beweissicherung ?

Bei der Beweissicherung wird der Zustand eines Bauwerkes zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt und schriftlich, unter Hinzunahme von Fotos, dokumentiert.

Wer beauftragt eine Beweissicherung?

Grundsätzlich kann jeder eine Beweissicherung beauftragen. Oftmals wird eine Beweissicherung jedoch von einem Bauherren, dessen Nachbarn oder im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung beauftragt. 

Was kostet es eine Beweissicherung ?

Der Preis von Beweissicherungen variiert. Bei einer einfachen Beweissicherung mit einem Kurzprotokoll ist mit etwa 1000 Euro zu rechnen. 

Warum ist eine Beweissicherung sinnvoll ?

Sie stellen eine Grundlage vor dem Beginn einer Baumaßnahme dar und dokumentieren den Zustand vor Beginn dieser. Sie sind sinnvoll, da sie Streitfälle durch einen gemeinsamen festgestellten Zustand vorbeugen.

Beweissicherungen, ob gerichtlich oder privat beauftragt, haben zum Zweck den gegenwärtigen Zustand festzustellen. Als Ergebnis steht grundsätzlich ein Protokoll oder Gutachten worin der Zustand oder etwaige Mängel aufgenommen wurden. Privat beauftragte Beweissicherung wirken teuer, sind jedoch im Vergleich zu möglichen auftretenden Schäden und den folgenden Streitigkeiten, denen dadurch vorgebeugt werden kann, empfehlenswert. 

Der Onlinebaugutachter bietet ein umfassendes Leistungsangebot für die Instandhaltung von Betonbauwerken und allgemeine Sachverständigentätigkeiten an. Nehmen sie gerne Kontakt mit uns auf oder buchen sie eine erste Onlineberatung

Zugeschnitten 3 Onlinebaugutachter

Jens Temesberger

Bauingenieur und Inhaber des Onlinebaugutachters. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind allgemeine Sachverständigentätigkeiten, die Planung und Begleitung von Instandhaltungsmaßnahmen an Betonbauwerken und die Baustofftechnologie.