Bauleitung

Der Begriff der Bauleitung wird häufig als Sammelbegriff verwendet. Diese Seite definiert die Leistungen der Bauleitung, erläutert deren Zweck und die Kosten. 

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufgaben des Bauleiters: Koordinierung und Überwachung der Bauleistungen
  • Zweck: Sicherstellung der Einhaltung von Terminen, Kosten und Qualitäten
  • Sicherstellung durch fortlaufende Kontrolle mittels geeigneten Tools (MS-Project)
  • Kosten: 2-5 % der Bausumme oder nach Aufwand 

Unter der Bauleitung versteht man im Allgemeinen die Koordinierung der ausführenden Handwerker und Firmen und die Überwachung deren Leistung. Der Begriff der Bauleitung gilt als Oberbegriff und umfasst ebenfalls die Bauabnahme, Baubegleitung und die baugeleitende Qualitätskontrolle. Bauleitende Tätigkeiten können als sehr anspruchsvoll bezeichnet werden, da nahezu jedes Bauvorhaben in seiner Art und Weise einzigartig ist und es eine klare Abgrenzung der Tätigkeiten in den zugehörigen Regelwerken nicht gibt. Die Komplexität steigt zudem häufig mit der absoluten Größe des Bauwerkes und der Anzahl der zu koordinierenden Gewerke.

Die Aufgaben der Bauleitung umfassen unter anderem:

-Überwachung der Bauausführung (auch Koordination der Baustelle)

-Terminplanung 

-Beachtung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Baugenehmigungen und Pläne)

-Überwachung der Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften

-Koordination der an der Bauleitung und der am Bau beteiligten Personen

-Dokumentation des Bauablaufes durch führen eines Bautagebuches

-Abnahme der Bauleistungen (Feststellung von Mängeln und Beseitigung derer)

-Überwachung der Kosten, hierin insbesondere Rechnungsprüfung, Kostenkontrolle und Kostenfeststellung

Der Begriff der Bauleitung wird zudem häufig gleichgesetzt mit den Begriffen der Bauüberwachung, Objektüberwachung und der Bauoberleitung. Die jedoch nicht allesamt die gleiche Leistung und deren zugehörige Grundlagen und Pflichten beschreiben. Beispielhaft ist die Leistung der Bauleitung abzugrenzen in bauleitende Tätigkeiten der ausführenden, beauftragten Firma und der beauftragten Bauleitung (Bspw. auf Grundlage LPH 8 HOAI) durch den Bauherrn, da diese Tätigkeiten in einem natürlichen Interessenskonflikt zueinander stehen. Der Bauleiter der ausführenden Firma hat die Optimierung der Leistung für seine Firma im Sinne, wohingegen der, durch den Bauherrn beauftragte Ingenieur die Leistung für seinen Auftraggeber optimieren möchte. 

Bauherr/Ausführendes Unternhemen

  • Sicherstellung der Einhaltung von Terminen
  • Sicherstellung der Einhaltung von Kosten
  • Sicherstellung der Einhaltung von Qualität

Koordinierung der Gewerke und Terminmanagement mit geeigneten Werkzeugen wie einer Terminplansoftwaren, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegen zu steuern. 

Sicherstellung das Leistungen entsprechend des Auftrages ausgeführt werden, Kontrolle der Abrechnung, Soll-/Ist-Vergleiche, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen. 

Überprüfung verwendetet Materialien, Überwachung der Leistung, Abnahme der Leistung und Festlegung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen. 

Die Kosten für die Bauleitung variieren. Oftmals wird diese auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Eine grober Ansatz können etwa 2-5 % der Bauleistung sein. Sie kann jedoch auch nach Aufwänden vergütet werden.

HOAI

Abhängig von der Berechnungsgrundlage, im wesentlichen Abhängig von der Summe der anrechenbaren Kosten (Bauleistung) und der Komplexität des Projektes

Anfahrtspauschale und Wegezeiten beachten!

Anfahrtspauschalen rangieren von 0,6-1 Euro je Km. Größere Wegezeiten werden vergütet.

Nach Aufwand

Vereinbaren sie vorab einen festen Stundensatz (Stundensätze ab 100 Euro inkl. MwSt sind üblich) und zeigen sie ihren Kostenrahmen auf!

Wer darf eine Bauleitung anbieten?

Grundsätzlich alldiejenigen, die über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung  verfügen. Häufig sind dies jedoch Architekten oder Bauingenieure, aber auch Handwerksmeister dürfen diese Leistung anbieten. 

Was ist eine Bauleiterklärung ?

Dies ist ein Schriftstück, dass dem Bauantrag beigefügt werden muss. Mit der Unterschrift erklärt der bestellte Bauleiter die Baumaßnahme entsprechend der erteilten Genehmigungen, des geltenden Rechts und der allgemeinen technischen Baubestimmungen durchzuführen. 

Wie findet man einen guten Bauleiter?

Im Idealfall können diese auf Grundlage guter Erfahrung aus dem Umfeld gewonnen werden.  Alternativ kann auch Online gesucht werden.

Darüber hinaus können öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige in Verzeichnissen, wie dem der jeweiligen IHK gefunden werden. 

 

Die Aufgaben der Bauleitung sind keineswegs einfach. Von hoher Wichtigkeit ist die frühzeitige Erkennung von Abweichungen des Planungssolls. Aus diesem Grund ist es von hoher Wichtigkeit und auch baurechtlich vorgeschrieben einen Bauleiter zu benennen. 

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Zugeschnitten 3 Onlinebaugutachter

Jens Temesberger

Bauingenieur und Inhaber des Onlinebaugutachters. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind allgemeine Sachverständigentätigkeiten, die Planung und Begleitung von Instandhaltungsmaßnahmen an Betonbauwerken und die Baustofftechnologie.