Bauabnahme

Die Bauabnahme stellt einen wichtigen Schritt in der Abwicklung von Bauprojekten dar. Eine Beschreibung was eine Bauabnahme ist, wieso man sie benötigt und was Bauabnahmen kosten werden auf dieser Seite vorgestellt.

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Überprüfung der Bauleistung durch Bauherr oder Bauherrenvertreter
  • Bauabnahme: Wichtig für Feststellung des Zeitpunktes ab wann Gewährleistung beginnt
  • Spätere Mängel sind in vielen Fällen auf mangelhafte Bauleistung zurückzuführen
  • Bauabnahme: Zeitpunkt des Gefahrenüberganges von Unternehmer zum Besteller der Leistung

Bei der Bauabnahme überprüft der Auftraggeber die erbrachte Leistung gegenüber dem Auftragnehmer. Die Bauabnahme von Bauleistungen ist aus diesem Grund für die am Bau Beteiligten ein wesentlicher Schritt.

Üblicherweise erfolgt die Bauabnahme nach der Fertigstellung der beauftragten Leistung und wird durch den Auftragnehmer initiiert. Bei größeren Bauvorhaben können Teilabnahmen ebenfalls üblich sein. Wesentlicher Grund hierfür ist der Gefahrenübergang auf den Besteller und die Auslösung der Schlusszahlung. Neben dem Gefahrenübergang und der Fälligkeit der Schlusszahlung beginnt mit der Abnahme der Beginn der Gewährleistungsfristen.

  • Feststellung ob vertraglich vereinbarte Leistung vertragsgemäß erfüllt wurde, sonst besteht bspw. Anspruch auf Nacherfüllung (vor Fälligkeit der Schlusszahlung)
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (n. Aufforderung durch den Auftragnehmer) gilt eine Leistung nach einer bestimmten Frist als abgenommen.
  • Feststellung ab wann Gewährleistungsfrist beginnt.
  • Mängel sind in vielen Fällen auf eine mangelhafte Bauleistung zurückzuführen. 

Die Bauabnahme erfolgt nach Abschluss einer Bauleistung. Der Bauherr oder ein Bauherrenvertreter führt diese gemeinsam mit der ausführenden Firma/ dem Auftragnehmer durch.

Das ausführende Unternehmen oder der Bauherr initiiert einen Abnahmetermin. Häufig finden auch Vorabnahmen statt, um die Mängel vorab auszubessern.

Der Bauherr begutachtet die Bauleistung und prüft Bauteile auf ihre Funktion.  Die Bauabnahme wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert und von beiden Parteien im Einverständnis unterschrieben.

Festgestellte Mängel werden nachgebessert und die Schlussrechnung wird gestellt und bezahlt. 

Bauabnahmen sind, falls durch den Bauherr selbst durchgeführt, kostenfrei. Bei der Beauftragung eines Sachverständigen entstehen üblicherweise Kosten, die durch die jeweils bestimmten Aufwandssätze abzugelten sind. 

Anfahrtspauschale und Wegezeiten beachten!

Anfahrtspauschalen rangieren von 0,6-1 Euro je Km. Größere Wegezeiten werden vergütet.

Vorbereitung und Nachbereitungszeiten

Für eine erfolgreiche Abnahme sind ausreichende Zeiten für die Vorbereitung und Nachbereitung einzuräumen.

Nach Aufwand

Vereinbaren sie vorab einen festen Stundensatz (Stundensätze ab 100 Euro inkl. MwSt sind üblich) und zeigen sie ihren Kostenrahmen auf!

Was ist der Gefahrenübergang ?

Dies ist der Zeitpunkt an dem die Gefahr vom Unternehmer an den Besteller übergeht. Der Unternehmer trägt diese bis zur Abnahme des Bauwerkes und ist daher an einer schnellen Abnahme interessiert.

Wie lange habe ich Gewährleistung ?

Die Gewährleistungsfrist ist abhängig von den Vertragsgrundlagen. 

Beim BGB Vertrag beträgt sie 5 Jahre

Beim VOB Vertrag beträgt sie 4 Jahre

Brauche ich einen Gutachter oder Sachverständigen für die Abnahme der Bauleistungen ?

Nein man braucht nicht zwingend einen Gutachter oder Sachverständigen, jedoch kann er Mängel aufgrund der Fachkenntnis bereits bei der Abnahme erkennen, die andernfalls erst nach der Gewährleistungsfrist für den Leihen zu erkennen sind. 

Die Abnahme stellt einen wichtigen Schritt nach Abschluss der Bauleistungen für die am Bau Beteiligten dar. Aus diesem Grund sollte die Abnahme gründlich vorbereitet werden und, falls Unsicherheit in der Abnahmefähigkeit durch den Bauherr besteht, durch eine fachkundige Person durchgeführt werden. 

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Zugeschnitten 3 Onlinebaugutachter

Jens Temesberger

Bauingenieur und Inhaber des Onlinebaugutachters. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind allgemeine Sachverständigentätigkeiten, die Planung und Begleitung von Instandhaltungsmaßnahmen an Betonbauwerken und die Baustofftechnologie.