Normen und Regelwerke für Recycling-Beton: Anforderungen, Grenzen und Anwendung in der Praxis

Inhalt

  • Recycling-Beton ist normativ geregelt und grundsätzlich zulässig.
  • Maßgeblich sind DIN EN 206 und DIN 1045-2.
  • Ersatzanteile sind abhängig von Expositionsklasse und Materialqualität.
  • Höhere Expositionsklassen erfordern strengere Anforderungen.
  • WU-Konstruktionen sind möglich, jedoch prüfintensiver.
  • AKR-Prüfung bleibt unabhängig vom Zuschlagtyp erforderlich.
  • Abweichungen von Standardgrenzen erfordern zusätzliche Nachweise.

Der Einsatz von Recycling-Beton wird häufig nicht primär technisch hinterfragt, sondern normativ.

Typische Fragen aus der Praxis lauten:

  • „Darf man das überhaupt?“
  • „Ist das normgerecht?“
  • „Gibt es Einschränkungen bei bestimmten Expositionsklassen?“
  • „Ist Recycling-Beton für tragende Bauteile zulässig?“

Diese Unsicherheiten entstehen weniger aus mangelnder Materialqualität, sondern aus einer unklaren Einordnung in das bestehende Regelwerk.

Recycling-Beton ist kein Sonderbaustoff außerhalb der Normung. Er ist in den einschlägigen Regelwerken berücksichtigt – allerdings mit definierten Anforderungen und Begrenzungen.

Für Planerinnen, Prüfingenieurinnen und Bauherr*innen ist daher entscheidend: Nicht ob Recycling-Beton zulässig ist, sondern unter welchen Bedingungen.

Dieser Beitrag erläutert praxisnah, welche Normen relevant sind, welche Einsatzgrenzen bestehen und wie Recycling-Beton normgerecht bewertet werden kann.

Einen grundlegende Einführung zu Recycling-Beton und seinen materialtechnischen Eigenschaften finden Sie in unserem Beitrag Recycling-Beton verstehen: Alles über rezyklierte Gesteinskörnung, Qualität und Einsatzbereiche

Die normativen Anforderungen an Recycling-Beton ergeben sich im Wesentlichen aus der DIN EN 206 in Verbindung mit der nationalen Anwendungsnorm DIN 1045-2.

Diese Regelwerke definieren nicht nur Festigkeitsklassen und Expositionsanforderungen, sondern enthalten auch Vorgaben zur Verwendung von rezyklierter Gesteinskörnung als Zuschlag.

Entscheidend ist: Recycling-Beton ist normativ zulässig – jedoch mit klar geregelten Randbedingungen

Die Norm unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Gesteinskörnungen. Rezyklierte Gesteinskörnungen werden in Klassen eingeteilt, abhängig von ihrer Zusammensetzung und Herkunft.

Maßgeblich ist dabei insbesondere:

  • Anteil an Betonbruch
  • Anteil an Mauerwerk
  • Anteil an sonstigen mineralischen Bestandteilen
  • Gehalt an Fremdstoffen

Diese Klassifizierung ist nicht formalistisch, sondern bemessungsrelevant. Je höher der Anteil an reinem Betonabbruch, desto günstiger sind in der Regel die mechanischen Eigenschaften.

Für die Praxis bedeutet das:
Die Herkunft der RGK muss dokumentiert und nachweisbar sein. Ohne klare Materialklassifizierung ist eine normgerechte Anwendung nicht möglich.

Die Norm legt fest, in welchem Umfang natürliche Gesteinskörnung durch rezyklierte Gesteinskörnung ersetzt werden darf.

Dabei unterscheiden sich die zulässigen Anteile in Abhängigkeit von:

  • Bauteilart
  • Expositionsklasse
  • Beanspruchungsart
  • Art der rezyklierten Gesteinskörnung

Im Hochbau sind Ersatzanteile häufig begrenzt, insbesondere bei höheren Expositionsklassen oder wasserundurchlässigen Konstruktionen.

Im Straßen- und Tiefbau sind dagegen größere Ersatzanteile üblich, da hier andere Beanspruchungsszenarien vorliegen.

Wichtig ist:

Die Ersatzgrenzen sind keine pauschalen Qualitätsbewertungen, sondern sicherheitsorientierte Rahmenbedingungen. Sie berücksichtigen Unsicherheiten in Bezug auf Materialvariabilität und Dauerhaftigkeit.

Für Planer*innen bedeutet das:

  • Recycling-Beton darf nicht pauschal mit 100 % Ersatz angesetzt werden.
  • Die normativen Grenzen sind projektbezogen zu prüfen.
  • Abweichungen erfordern gesonderte Nachweise oder Zustimmungen im Einzelfall.

Die Zulässigkeit von Recycling-Beton entscheidet sich nicht allein über die Festigkeitsklasse, sondern vor allem über die Expositionsklasse des Bauteils.

Expositionsklassen beschreiben die Umwelteinwirkungen, denen ein Beton während seiner Nutzungsdauer ausgesetzt ist. Sie sind damit unmittelbar mit der Dauerhaftigkeit verknüpft.

In der Praxis stellt sich häufig nicht die Frage, ob Recycling-Beton grundsätzlich eingesetzt werden darf, sondern:
In welchen Expositionsklassen ist der Einsatz normativ zulässig und technisch sinnvoll?

Bauteile, die Frost- oder Tausalzbeanspruchung ausgesetzt sind, unterliegen erhöhten Anforderungen an das Porengefüge und die Widerstandsfähigkeit gegenüber zyklischer Durchfeuchtung.

Bei Recycling-Beton ist hier besondere Sorgfalt erforderlich, da:

  • die rezyklierte Gesteinskörnung eine höhere Wasseraufnahme aufweisen kann,
  • die Porenstruktur des Betons differenziert zu bewerten ist.

Die Norm erlaubt den Einsatz unter bestimmten Voraussetzungen, verlangt jedoch eine expositionsgerechte Zusammensetzung, insbesondere im Hinblick auf:

  • Wasserzementwert
  • Luftporengehalt
  • Mindestdruckfestigkeit

In der Praxis bedeutet das:
Recycling-Beton ist in frostbeanspruchten Bereichen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, erfordert jedoch eine qualifizierte materialtechnische Auslegung und Kontrolle.

Bei chloridbelasteten Bauteilen, etwa Parkhäusern oder Brücken, steht der Schutz der Bewehrung im Vordergrund.

Hier ist nicht die Herkunft der Gesteinskörnung das zentrale Kriterium, sondern:

  • die Dichtigkeit des Betons,
  • der Wasserzementwert,
  • die Betondeckung,
  • die Qualität der Ausführung.

Recycling-Beton kann in bestimmten Chloridexpositionsklassen eingesetzt werden, sofern die normativen Anforderungen eingehalten werden.

Eine pauschale Gleichsetzung mit Normalbeton ist jedoch nicht zielführend. Besonders bei hohen Expositionsklassen sind projektbezogene Prüfungen empfehlenswert.

Bei wasserundurchlässigen Konstruktionen entstehen häufig die größten Vorbehalte.

WU-Beton erfordert:

  • kontrolliertes Rissverhalten,
  • dichte Matrix,
  • begrenzte Rissbreiten.

Da Recycling-Beton tendenziell ein verändertes Verformungsverhalten aufweisen kann, ist hier eine besonders sorgfältige Bemessung erforderlich.

Normativ ist der Einsatz nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch häufig eingeschränkt oder an zusätzliche Nachweise gebunden.

Für die Praxis bedeutet das:

  • Die Verwendung in WU-Konstruktionen ist möglich, aber nicht selbstverständlich.
  • Bemessungsannahmen zu E-Modul und Schwinden müssen realistisch gewählt werden.
  • Eine qualifizierte Begleitung in Planung und Ausführung ist empfehlenswert.

 

Vertiefung: Die  Auswirkungen  Dauerhaftigkeit und Verformungsverhalten werden im Beitrag Festbetoneigenschaften von Recycling-Beton: Tragverhalten, Dauerhaftigkeit und Bemessungsrelevanz vertieft dargestellt.

In der öffentlichen Wahrnehmung wird Recycling-Beton häufig mit dem Straßen- und Tiefbau verbunden. Dort ist sein Einsatz seit Jahren etabliert und technisch akzeptiert.

Im Hochbau hingegen wird Recycling-Beton differenzierter betrachtet und teilweise zurückhaltender eingesetzt.

Diese Unterschiede sind weniger eine Frage der Materialqualität, sondern vielmehr eine Folge unterschiedlicher Anforderungen.

Im Straßenbau werden Recycling-Baustoffe traditionell in großem Umfang eingesetzt, insbesondere als:

  • Tragschichten
  • Frostschutzschichten
  • hydraulisch gebundene Tragschichten
  • Fahrbahnbeton unter definierten Randbedingungen

Die Anforderungen an Sichtqualität oder Rissbreitenbegrenzung spielen hier eine untergeordnete Rolle. Entscheidend sind vielmehr:

  • Tragfähigkeit
  • Dauerhaftigkeit unter Frost- und Tausalzbeanspruchung
  • wirtschaftliche Umsetzbarkeit

Da große Materialmengen benötigt werden und die Bauwerke häufig massiver und weniger filigran sind, sind höhere Ersatzanteile technisch leichter integrierbar.

Der Straßenbau war daher ein wichtiger Entwicklungstreiber für Recycling-Baustoffe.

Im Hochbau stehen dagegen häufig andere Kriterien im Vordergrund:

  • Gebrauchstauglichkeit
  • Rissbreitenbegrenzung
  • Verformungsnachweise
  • Sichtbetonanforderungen
  • Wasserundurchlässigkeit

Hier wirken sich mögliche Unterschiede im Elastizitätsmodul oder im Schwindverhalten stärker aus.

Zudem sind Hochbaukonstruktionen oft schlanker und stärker beansprucht, wodurch Bemessungsannahmen sensibler reagieren.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Recycling-Beton im Hochbau ungeeignet ist. Vielmehr ist die Materialbewertung hier komplexer und stärker nachweisorientiert.

In der Praxis zeigt sich:

Mit klarer Materialklassifizierung, projektbezogener Prüfung und angepasster Bemessung kann Recycling-Beton auch im Hochbau normgerecht eingesetzt werden.

Rund um Recycling-Beton kursieren zahlreiche pauschale Aussagen. Viele davon entstehen aus Unsicherheit im Umgang mit dem Regelwerk oder aus Einzelfällen, die verallgemeinert wurden.

Eine differenzierte Betrachtung hilft, Missverständnisse zu vermeiden.

Diese Aussage ist fachlich nicht korrekt.

Recycling-Beton ist in den einschlägigen Normen berücksichtigt und unter definierten Randbedingungen zulässig. Die Normen regeln:

  • zulässige Ersatzanteile
  • Anforderungen an die Materialzusammensetzung
  • Begrenzungen in bestimmten Expositionsklassen

Die Zulässigkeit ist also nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern an Bedingungen geknüpft.

Auch diese Aussage ist zu pauschal.

Recycling-Beton kann definierte Festigkeitsklassen erreichen und ist grundsätzlich für tragende Bauteile einsetzbar, sofern:

  • die normativen Anforderungen eingehalten werden,
  • die Materialkennwerte geprüft sind,
  • die Bemessung auf realistischen Parametern basiert.

Die Tragfähigkeit hängt nicht von der Bezeichnung „Recycling“ ab, sondern von den nachgewiesenen Eigenschaften des Betons.

Die Dauerhaftigkeit hängt in erster Linie von:

  • Wasserzementwert
  • Bindemittelsystem
  • Porengefüge
  • Betondeckung
  • Ausführungsqualität

ab.

Recycling-Beton kann expositionsgerechte Anforderungen erfüllen, wenn die Zusammensetzung entsprechend angepasst wird.

Problematisch sind nicht die normativen Vorgaben, sondern eine unzureichende materialtechnische Auslegung oder fehlende Prüfungen.

Die Normen setzen Grenzen – aber keine pauschalen Verbote.

Die Begrenzungen berücksichtigen:

  • Materialvariabilität
  • Dauerhaftigkeitsanforderungen
  • Sicherheitsreserven

Sie sind sicherheitsorientiert formuliert und dienen der Risikoabsicherung.

In Einzelfällen können höhere Ersatzanteile durch zusätzliche Nachweise oder Zustimmungen im Einzelfall möglich sein.

Entscheidend ist, dass Abweichungen technisch begründet und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Recycling-Beton ist normativ geregelt und grundsätzlich zulässig. Seine Anwendung unterliegt klar definierten Rahmenbedingungen, die insbesondere Expositionsklasse, Ersatzanteil und Materialqualität betreffen.

Die Regelwerke stellen keine generelle Hürde dar, sondern schaffen einen strukturierten Rahmen für eine sichere Anwendung.

In der Praxis zeigt sich, dass Unsicherheiten meist aus fehlender Kenntnis der normativen Details entstehen. Eine sachliche Einordnung, projektbezogene Prüfung und transparente Dokumentation ermöglichen einen normgerechten Einsatz – sowohl im Straßenbau als auch im Hochbau.

Recycling-Beton ist damit kein Sonderfall außerhalb der Normung, sondern ein geregelter Baustoff mit spezifischen Anforderungen.

Technologische Herausforderungen im Frischzustand erläutern wir im Beitrag Frischbetoneigenschaften von Recycling-Beton: Herausforderungen, Einflussfaktoren und Lösungsansätze

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Die Stahlbetoningenieure Plus GmbH aus Gleiszellen-Gleishorbach ist spezialisiert auf Bauwerksprüfung, Zustandsbewertung und Instandhaltungsplanung von Betonbauwerken – fachkundig, zuverlässig und praxisnah.